Freitag, 18. Juni 2010

Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

(Aktenzeichen 10 ME 77/10).

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Kommentar: lesenswert

Neue Mahnwelle der Collector GmbH & Co. KG für antivirus-security.net und Netarena.tv

Sowohl Zahlungserinnerungen als auch Folgerechnungen für ein vermeintliches zweites Jahr der "Mitgliedschaft" verschickt derzeit wieder einmal die Collector GmbH & Co. KG im Auftrag der Global Online Inc. aus Dubai für die Abzockprojekte antivirus-security.net sowie Netarena.tv der Münchner Abzocker Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx der mymovies-online GmbH.

Bezeichnend, daß die Bankverbindung noch immer die gleiche ist und die Sparkasse Weserbergland offenbar keine Veranlassung sieht, das Konto zu kündigen. Keine gute Werbung für die Sparkasse, wo der Konzern doch auf eine positive Publicity wert legt und sich doch eigentlich von solch unseriösen Geschäftspartnern klar distanziert.

Falls sich noch wer befleissigt fühlt, die Sparkasse Weserbergland zu informieren, nur zu:

Sparkasse Weserbergland
Konto: 3100 18 86 (IBAN: DE78 2545 0110 0031 0018 86)
BLZ: 254 501 10 (SWIFT/BIC: NOLADE21SWB)

Kontoinhaber: Collector GmbH & Co. KG
Rechnungsbetrag: 79,80 EUR